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Geoblocking im eCommerce – die neue EU Verordnung

Ab dem 03.12.2018 tritt die neue Verordnung zum Geoblocking in Kraft.

Doch, was ist überhaupt Geoblocking?

Bei dem Thema Geoblocking werden Internetinhalte regional gesperrt. Diese Technik kommt bei urheberrechtlichen Medien wie Filme/Fernsehen zum Einsatz.

Daher kennen wir Geoblocking

Geoblocking kennen wir bereits auch von Youtube (Dieses Video ist nicht mehr aufrufbar!). Aber Geoblocking tritt nicht nur bei bestimmten Medien auf, sondern auch bei strikten Internetzensuren einiger Länder. Hierbei wird der Zugang zu bestimmten Internetseiten der Bevölkerung verweigert.

Das Geoblocking ist auch eine Form der Diskriminierung im Internet , bei denen Interessenten keine Möglichkeit haben, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Die geplante Verordnung der EU Kommission sieht vor das Geoblocking zu untersagen. Das neue Geoblocking Verbot gilt für alle Provider als Anbieter für Internetdiensten. Durch das Verbot erhält der Verbraucher eine bessere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Unternehmen.

Jedoch ist die Preisdifferenzierung von dem Verbot nicht betroffen. Unternehmen steht es weiterhin frei, unterschiedliche Geschäftsbedingungen anzubieten und bestimmte Kundengruppen gezielt anzusprechen. Dabei ist der Anbieter nicht verpflichtet Waren außerhalb der Mitgliedsstaaten zu versenden.

Durch die Aufhebung des Geoblockings werden dem elektronischen Handel die Hindernisse genommen.

Für Fragen zum Geoblocking im eCommerce stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.