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Vorsicht bei Ihren Produktbeschreibungen im Webshop

Welche einfach zu vermeidenden Fehler Ihnen rechtliche Konsequenzen ersparen können

Beim Gestalten von Produktanzeigen können Sie als Webshopbetreiber vieles falsch machen. Die Folgen, die daraus resultieren, können verheerend sein. Nicht nur, dass Ihre Umsätze darunter leiden – auch rechtlich begeben Sie sich auf dünnes Eis. Eine alt bekannte Abmahnfalle ist zum Beispiel die fehlende MwSt.- Auszeichnung in Ihrer Produktbeschreibung. Aber auch nicht so offensichtliche Fauxpas, können sich unbemerkt einschleichen und für rechtliche Abmahnungen sorgen.

Mit eindeutigen Produktbildern auf der rechtlich sicheren Seite

Ein Beispiel hierfür findet sich in der Gestaltung der Produktbilder wieder. Bewerben Sie nun eine Blumenvase, so kann der potentielle Käufer sich diese besser bei sich zuhause auf der Fensterbank vorstellen, wenn auch Blumen in der Vase zu sehen sind. Also drapieren Sie Blumen in der Vase um Ihr Produkt attraktiver zu bewerben. Ein einfacher Zusatz in der Beschreibung wie: „Abgebildetes Zubehör nicht im Preis enthalten.“, reicht hier nicht aus um eine mögliche Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Hier muss ein klarer und unmissverständlicher Hinweis am Blickfang, also am Produktbild selbst platziert sein.

Vollständige Produktinformationen? – Volle Kraft voraus!

Fehlende spezifische- und auch fehlleitende Produktinformationen sind ein weiter Aspekt, der Sie in die Bredouille führen kann. So werden Produkte gerne abgemahnt, die sogenannte „health claims“ beinhalten. Ein Beispiel hierfür wäre ein Tee-Getränk, welches damit wirbt, „entgiftend“ oder „heilend“ zu wirken, dies aber nicht wissenschaftlich belegt werden kann. Auch fehlende Allergenhinweise und andere Informationspflichten, die laut der „LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung) auf den Produkten zu verzeichnen sind, können bei Missachtung zu Abmahnungen führen. Oftmals bieten Hersteller, aber auch Händler, eine Garantie an, die über die des gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes hinausgeht. Das ist grundsätzlich nichts schlechtes, denn bieten Sie eine längere Garantie auf Ihre Produkte an, suggerieren Sie dem potentiellen Käufer ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen. Aber auch hier gilt es, sich an Formalitäten zu halten, um einem Rechtsstreit zu entgehen. Sofern Sie also eine Sonder-Garantie gewähren, ist im selben Zuge auch über Ihre Bedingungen zu Informieren. Dies kann über einen Link wie „Hier finden Sie unsere Garantiebestimmungen:“ oder in der Produktbeschreibung direkt geschehen.

Lassen Sie sich vom Experten sicher durch den Paragraphendschungel führen

Hätten Sie gedacht, dass es sich mit dem Inserieren der Produkte auf Ihrem Webshop so kompliziert verhält? Das ist aber noch längst kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen und den Online-Vertrieb einzustellen. Auch wenn Sie sich den Umgang mit Produktbeschreibungen nicht zutrauen, oder Ihnen einfach die Zeit fehlt, sich ausreichend mit der Thematik zu beschäftigen, so ist noch nicht aller Tage Abend. Unser Team hat weitreichende Erfahrungen im Online-Handel sammeln können und betreut seit mehr als 10 Jahren diverse erfolgreiche Webshops. In Sachen Rechtsfragen und Bestimmungen sind wir immer up to date. Schauen Sie sich unsere Kundenbewertungen und Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, wenn Sie nicht weiter wissen.

Gerne erstellen wir Ihre abgestimmten Webshop-Texte und schreiben Ihnen auch relevante und informative Produktinformationen für Ihren Shop. Für jede Branche und für jeden Einsatz. Wir lassen Sie nicht im Paragraphenregen stehen.